Seit 1. Jänner 2013 ist eine Novelle zum ASchG in Kraft getreten, welche über den Schutz der Gesundheit hinaus die Integration der psychischen Belastungen in der Arbeit beinhaltet und
in den Betrieben gesetzlich verpflichtend evaluiert werden soll. Dabei stellt die Evaluierung psychischer Belastungen eine Investition in die Zukunft eines jeden Unternehmens dar.
Unter psychischen Belastungen werden von außen auf den Menschen einwirkende Faktoren, welche von psychischer Bedeutung sind verstanden (Vgl. ÖNORM/DIN 10075), es handelt sich hierbei ausschließlich um Arbeitsbedingungen und die vorliegenden Verhältnisse. Arbeitszufriedenheit, Stressoren, Leistungsfähigkeit, Burnout usw. sind keine Bestandteile der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen.
Psychische Belastungen können entstehen durch die Arbeitsorganisation wie Arbeitszeiten, unklar definierte Zuständigkeiten, usw., die Arbeitsumgebung wie z.B. Lärm, Arbeitsmittel usw., die Arbeitsaufgaben und Tätigkeitsfelder wie z.B. unklare Verantwortungen, Daueraufmerksamkeit, Frequenz des Kundenverkehrs usw. sowie durch das Organisationsklima entstehen wie z.B. interne Kommunikation, Führung, Wertschätzung, Handlungsspielraum, Teamarbeit usw.
Eine umfassende Evaluierung führt zu einer gesteigerten Arbeitsfähigkeit, geringeren Fluktuationsraten und Krankenständen, Optimierung von Arbeitsabläufen, an höheren Bindung der MitarbeiterInnen das Unternehmen, Verbesserung des Organisationsklimas und zu einem höheren wirtschaftlichen Erfolg , wiederum zu einer Win-Win-Situation für Unternehmen und MitarbeiterInnen.